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Vereinheitlichung der Rechnungsvorschriften
Die EU plant eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechnungsvorschriften, die spätestens ab 2013 gelten soll.
Wie im vergangenen Monat berichtet, plant die EU eine Vereinfachung des Vorsteuerabzugs aus elektronischen Rechnungen und eine Vereinheitlichung der Rechnungsvorschriften insgesamt. Beispielsweise werden länderspezifische Wahlrechte und Besonderheiten gestrichen und EU-weit einheitliche Standards für die Form und Dauer (6 Jahre) der Aufbewahrung von Rechnungen festgelegt. Auch sollen kleine und mittlere Unternehmen zukünftig bis zu einer Jahresumsatzgrenze von 2 Millionen Euro die Ist-Besteuerung in Anspruch nehmen dürfen. Als letzte EU-Institution hat im April das EU-Parlament die Änderungen beraten, die von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.