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Innergemeinschaftliche Lieferungen

Über den Umweg von innergemeinschaftlichen Lieferungen wird gerne Umsatzsteuer hinterzogen. Die Verluste haben derart großes Ausmaß angenommen, dass die Finanzverwaltung jetzt einiges daran setzt, die Betrüger dingfest zu machen.

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums werden in Deutschland jährlich DM 42 Mrd. an Umsatzsteuer hinterzogen. Diese Summe entspricht der Nettokreditaufnahme der Bundesrepublik. Wir könnten den Schuldenstand des Bundeshaushalts auf dem gleichen Stand halten, wenn diese Mittel der Staatskasse zufließen würden. Es ist daher kein Wunder, dass der Gesetzgeber darüber nachdenkt, wie man dieser Steuerhinterziehung Herr werden kann. Die Zeche müssen wir alle durch schärfere Kontrollen bezahlen.

Die Hinterziehung der Umsatzsteuer läuft häufig wie folgt ab: Ein Unternehmen im EU-Ausland liefert an deutsches Unternehmen ohne Umsatzsteuer. Das deutsche Unternehmen liefert an ein weiteres deutsches Unternehmen mit Vorsteuerabzug, führt aber die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. Das zweite deutsche Unternehmen liefert die Ware steuerfrei an das erste Unternehmen im EU-Ausland. Je häufiger dieser Warenkreislauf wiederholt wird, um so billiger wird die Ware. Das erste deutsche Unternehmen ist für die Finanzverwaltung nicht greifbar, da das Geschäft abgemeldet wurde.

Die Finanzverwaltung setzt jetzt einiges daran, die Verantwortlichen für das erste deutsche Unternehmen dingfest zu machen, damit derartige Karussellgeschäfte verhindert werden können.