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Beitragsbemessungsgrenzen 2015

Aufgrund der guten Konjunktur steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Grenzwerte der Sozialversicherung zum Jahreswechsel um 2 bis 3 %.

Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Deshalb ändern sich auch 2015 wieder die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung. Die Werte steigen um 2 bis 3 %, was in erster Linie der guten Konjunktur im Jahr 2013 geschuldet ist. Bei der Rentenversicherung fällt der Anstieg im Osten doppelt so hoch aus wie im Westen.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 1.200 Euro auf 72.600 Euro (6.050 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 2.400 Euro auf dann 62.400 Euro (5.200 Euro mtl.).

  • In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Grenze im Westen sogar um 1.800 Euro auf dann 89.400 Euro (7.450 Euro mtl.). Im Osten beträgt der Anstieg 2.400 Euro auf dann 76.200 Euro (6.350 Euro mtl.).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt und erhöht sich um 900 Euro auf dann 49.500 Euro (4.125 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 5.400 Euro höher bei 54.900 Euro im Jahr (4.575 Euro mtl.).

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 34.020 Euro im Jahr (2.835 Euro mtl.). Auch im Osten erhöht sich die Bezugsgröße um 840 Euro auf dann 28.980 Euro im Jahr (2.415 Euro mtl.).