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Frühjahrsputz im Steuerrecht

Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Reihe von Verwaltungsanweisungen als nicht mehr anwendbar aussortiert.

Jedes Frühjahr jätet das Bundesfinanzministerium den Wildwuchs an Verwaltungsanweisungen. Dazu veröffentlicht das Ministerium jährlich eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Insgesamt 86 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2016 nicht mehr angewendet werden. In den Vorjahren kam das Ministerium bei diesem Frühjahrsputz regelmäßig auf mehr als 100 aussortierte Verwaltungsanweisungen. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen fast 89 Seiten lang und hat 1.755 Einträge - 58 mehr als im letzten Jahr.