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Ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge

Bei einer teilentgeltlichen Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Kaufpreisaufteilung auch der Besteuerung zugrunde zu legen.

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2004 entschieden, dass bei teilentgeltlichen Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge grundsätzlich eine freie Verteilung der Anschaffungskosten auf mehrere Wirtschaftsgüter möglich ist. Grundsätzlich ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter der Besteuerung zu Grunde zu legen. Die Finanzverwaltung hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist danach, dass die Aufteilung nach außen hin erkennbar ist, und es zu keiner unangemessenen wertmäßigen Berücksichtigung der einzelnen Wirtschaftsgüter kommt.